Familienrecht

Familienrecht_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Mittlerweile wird in Deutschland fast jede dritte Ehe geschieden. Dies hat auf die betroffenen Personen weitreichende persönliche und finanzielle Auswirkungen.

Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland und wollen Ihr Einkommen ausschließlich in der Schweiz versteuern. Wir beraten Sie umfassend über die Fallstricke.

Weitere Informationen finden Sie hier: Recht der Grenzgänger

Oftmals wir Unterhalt wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder, wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit vom Ehepartner verlangt. Hier sind genaue Berechnungen genauso von Nöten, wie die Überprüfung der Voraussetzungen des Unterhaltsanspruches.

Weitere Informationen finden Sie hier: Unterhaltsrecht.

Bei einer Ehescheidung sind die Kinder die größten Leidtragenden, auch wenn sie dies nicht zugeben. Wir helfen Ihnen, sofern möglich, die Fragen des Umganges, des Kindesunterhaltes mit Augenmaß zu regeln. Eltern können sich nun einmal nicht ihrer gemeinsamen Verantwortung entziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Kindschaftssachen.

Unter dem Zugewinn versteht man den Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen der Ehegatten. Bei beiden Ehepartnern wird der Zugewinn gesondert ermittelt. Übersteigt beispielsweise der Zugewinn des Ehemannes den Zugewinn der Ehefrau, so kann die Ehefrau die Hälfte des übersteigenden Betrages vom Ehemann als Zugewinnausgleichsforderung geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Zugewinn.

Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der Rentenansprüche, die von den Ehepartnern während der Ehe erworben wurden. Hat z. B. der Ehemann die höheren Rentenanwartschaften als die Ehefrau erworben, so wird die Hälfte der Differenz dem Rentenkonto der Ehefrau gutgeschrieben. Die Ehepartner können aber auch hier in einer Scheidungsfolgenvereinbarung den Versorgungsausgleich regeln.

Weitere Informationen finden Sie hier: Versorgungsausgleich.

Zu einer Beratung in Familiensachen gehört auch das Erbrecht.

Weitere Informationen finden Sie hier: Erbrecht.

Das Scheitern eine Ehe beruht in der Regel auf dem Verhalten beider Ehepartner. Seit 1975 ist das Verschuldensprinzip abgeschafft. Das Gericht prüft nur noch, ob die Ehe gescheitert ist und nicht wieder hergestellt werden kann. Wer an dem Scheitern der Ehe letztendlich schuld ist, interessiert nicht. Das sog. „schmutzige Wäsche waschen“ hatte damit ein Ende. Gleichwohl werden die Ehepartner noch erheblich emotional beeinflusst, da die Fragen des Unterhaltsrechtes, des Zugewinns, des Sorgerechts der Kinder etc. noch geklärt werden müssen. Hier kommt es sehr häufig dazu, dass sich Dritte einmischen und meinen, Ihnen einen Rat erteilen zu müssen. Diese gutgemeinten Ratschläge oftmals unzutreffend und beeinflussen Sie in emotionaler Hinsicht. Daraus folgt, dass die Ehepartner gut beraten sind, wenn sie nicht auf solche „Einflüsterungen“ hören. Dies versperrt vielfach den Weg zu vernünftigen Lösungen. Sie sollten sich vielmehr qualifiziert durch einen Fachanwalt im Familienrecht beraten lassen.