Eherecht

Eherecht_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Das Eherecht ist stichtagsbezogen. Die Zustellung des Scheidungsantrages legt die „Ehezeit“ fest. Dieser Zeitraum ist maßgebend für die Berechnung des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs. Sowohl der Zugewinn als auch die weiteren Scheidungsfolgen, wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Kindschaftssachen sind verhandelbar. Man kann durch eine Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Streitpunkte regeln, sofern die Ehepartner Kompromisse eingehen wollen, um die emotionalen Folgen der Trennung so gering wie möglich zu halten.

Einigt man sich im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, so kann man davon ausgehen, dass binnen einer Frist von ca. 6 – 9 Monaten die Scheidung ausgesprochen wird. Schneller geht es in der Regel nicht, da die Gerichte zwingend die Rententräger anzuhören haben.