WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht)

WEGRecht_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Sie besitzen eine Eigentumswohnung in schöner Lage. Leider sind die übrigen Wohnungseigentümer nicht so friedvoll wie Sie. Dauernd gibt es Streit über Nachzahlungen, Vorauszahlungen, Rücklagen etc. Zudem wird Ihr Wohnungseigentum durch Störungen von außen beeinträchtigt. Ein Ausgleich der verschiedenen Interessen ist oft schwierig, wir helfen dabei.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind unauflöslich, weshalb man sich bei allen Streitigkeiten vor Augen halten muss, dass man die nächsten Jahre weiter miteinander auskommen muss. Kompromisse sind daher gerade bei Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig. Dauerhafter Streit mindert auch den Wert Ihres Wohnungseigentums.

A und O des Wohnungseigentumsrechtes ist die Teilungserklärung. Sie legt fest, was zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die Teilungserklärung regelt aber auch, wie Eigentümerversammlungen einzuberufen, Beschlüsse zu fassen oder Protokolle über die Versammlungen abzufassen sind. Da das Wohnungseigentumsrecht sehr formalistisch ist, führen Fehler bei der Beschlussfassung schnell zu deren Anfechtbarkeit.

Grundsätzlich bedarf die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Verwalters. Dieser kann entweder ein Mitglied der Gemeinschaft sein oder aber ein Externer. Der Verwalter ist Ansprechperson der Wohnungseigentümer und wird von diesen gewählt. Er verwaltet die Konten der Gemeinschaft, zieht Hausgelder ein, erstellt den Wirtschaftsplan, beruft Versammlungen ein etc.. Hat ein Wohnungseigentümer Probleme muss er sich zuerst an den Verwalter halten. Reagiert der Verwalter nicht, so kann dieser selber in Regress genommen werden. Ein guter Verwalter ist immer auf Ausgleich der unterschiedlichen Belange der Gemeinschaft bedacht.