Kindschaftssachen

Kindschaftssachen_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zerfällt einmal in die Finanzfürsorge und einmal in die Personenfürsorge. Bei der Finanzfürsorge müssen sich die Eltern einig sein, wie eventuelles Vermögen der Kinder angelegt wird. Die Personenfürsorge gliedert sich nochmals in das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge auf.

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen sich die getrennt lebenden Eltern einig sein, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes entscheidet auch über die Frage, welcher Elternteil barunterhaltspflichtig für die gemeinsamen Kinder ist.

Bei der Gesundheitsfürsorge müssen sich die Eltern einigen, welche ärztliche Behandlungen, Operationen, Zahnversorgung etc. notwendig sind, außer es liegt „Gefahr in Verzug“ vor und es muss sofort gehandelt werden.

Bei Streitigkeiten über das Sorgerecht werden oftmals familienpsychologische Gutachten eingeholt. In der Regel werden auch die Kinder, sofern sie nicht zu klein sind, um ihren Willen zu äußern, vom Gericht angehört. Aus allem bildet sich der/die Richter/in eine Meinung, was dem Kindeswohl am besten entspricht.