Zugewinn

Zugewinn_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Die Berechnung des Zugewinns stößt generell auf Schwierigkeiten. Der Wert des jeweiligen Anfangsvermögens bemisst sich nach dem Vermögen des Ehegatten bei der Heirat. Die Ermittlung des Anfangsvermögens ist deshalb problematisch, weil bei der Heirat ein Vermögensverzeichnis regelmäßig nicht angelegt wird. Zu diesem Zeitpunkt denkt keiner an die Scheidung.

Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist die Rechtshängigkeit der Scheidung, also die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner. Da man zu diesem Zeitpunkt schon länger getrennt lebt, weiß der andere Ehepartner nicht, welches Vermögen noch vorhanden ist. Deswegen gibt das Gesetz den Ehegatten ein umfassendes Auskunftsrecht, um die Wertermittlung zu erleichtern Gegebenenfalls muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auskunft ist auch über Schenkungen zu erteilen, die der andere Ehepartner während der Trennung gemacht hat.

Die Ermittlung des Zugewinnausgleiches ist erfahrungsgemäß konfliktbeladen, weshalb die Einschaltung eines spezialisierten Fachanwaltes notwendig ist.