Steuerrecht

Steuerrecht_Frank_Schwerdtner_Fachanwaltskanzlei

Deutschland ist das Land, das weltweit die meisten Steuervorschriften hat. Deswegen sind viele Steuerbescheide falsch. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerbescheide zu überprüfen und Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland und wollen Ihr Einkommen ausschließlich in der Schweiz versteuern. Wir beraten Sie umfassend über die Fallstricke.

Weitere Informationen finden Sie hier: Recht der Grenzgänger

Sie haben „vergessen“, alle Einkünfte bei der zuständigen Behörde anzugeben? Wir helfen Ihnen, die steuerlichen und strafrechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten. Auch wenn die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige gestiegen sind, kann über dieses Rechtsinstitut die strafrechtliche Seite für Sie günstig gestaltet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Steuerstrafrecht

Ihre Einwendungen gegen Ihren Steuerbescheid nehmen wir ernst und überprüfen diesen auf seine Stichhaltigkeit. Oftmals finden sich, entgegen den Behauptungen der Steuerverwaltung, leider Fehler, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken.

Weitere Informationen finden Sie hier: Allgemeines Steuerrecht

Wir beraten Sie gerne, wie Sie durch weitsichtige Gestaltung Ihres Unternehmens, steuerliche Vorteile generieren können. Hierzu hält das Gesellschaftsrecht eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten bereit.

Weitere Informationen finden Sie hier: GmbH-Recht/Gesellschaftsrecht

Das Steuerrecht ist sehr formal geprägt. Das heißt für Sie: Sobald Sie eine Nachricht vom Finanzamt erhalten, müssen Sie die Mitteilung genau prüfen. Steht darauf „Bescheid“ ist es zwingend, dass Sie weiter lesen. Ein Bescheid endet immer mit einer „Rechtsbehelfsbelehrung“. Diese Belehrung beinhaltet den Hinweis auf eine 4 Wochen-Frist nach Erhalt. Innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit bei Nichteinverständnis mit dem Bescheid „Einspruch“ einzulegen. Verpassen Sie diese Frist wird der Bescheid bestandskräftig und Sie können nur mit großen Schwierigkeiten gegen den Bescheid vorgehen. Auch müssen Sie wissen, dass 3 Tage nach Erlass des Bescheides, dieser als zugestellt gilt. Also: Datum des Erhalts genau notieren und prüfen, ob eine Frist zu wahren ist. Innerhalb der Frist, einen Fachanwalt im Steuerrecht hinzuziehen. Aber bitte so rechtzeitig, dass der Anwalt auch sachgerecht reagieren kann, nicht also auf den sprichwörtlich „letzten Drücker“.