Im Steuerrecht sind oftmals Fristen zu beachten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Einwendungen sind nicht mehr möglich. Sie können zwar in der Sache Recht haben, werden damit aber nicht mehr gehört. Der Bescheid wird so vollstreckt, wie erlassen! Um dies zu vermeiden müssen Sie rechtzeitig einen Fachanwalt aufsuchen, der für Sie die Fristen einhält. Gleichzeitig muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, da nach der Abgabenordnung ein Steuerbescheid sofort vollziehbar ist. Ein Fachanwalt hilft Ihnen den Aussetzungsantrag gut zu begründen.
Kommt eine Einigung mit dem Finanzamt nicht in Betracht, bzw. folgt das Finanzamt Ihrer begründeten Auffassung nicht, so bleibt nur der Gang zum Finanzgericht. In einem ersten Erörterungstermin legt der oder die Einzelrichterin ihre Sicht der Dinge dar. Sollte sich keine Einigung erzielen lassen, so wird ein Haupttermin bestimmt und ein Urteil gefällt. Gegen dieses Urteil ist die Revision zulässig, sofern sie vom Finanzgericht zugelassen wurde. Ist dies nicht der Fall, so kann mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde versucht werden, beim Bundesfinanzhof in München die Revision zu erstreiten. Ohne fachanwaltliche Hilfe lässt sich weder das Verfahren vor dem Finanzgericht noch vor dem Bundesfinanzhof zum Erfolg führen.